2.12.2003: Antrag der Grünen: Solarstadt München in der Funkkaserne |
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Geschrieben von IG Domagkateliers Dokumentation
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Montag, 2. Dezember 2002 |
Das Planungsreferat teilte zu dem Antrag mit: (...) Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt. Zu Ihrem Antrag vom 02.12.2003 teilt Ihnen das Planungsreferat Folgendes mit: Ihr Antrag bezieht sich auf den Antrag Ihrer Fraktion „Solarstadt München“ vom 29.05.2001, der im Beschluss „Solarstadt München“ des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am 27.02.2002 behandelt wurde. Das Planungsreferat wurde darin beauftragt: - für den Teilbereich der Funkkaserne Aspekte der solarenergetischen Optimierung frühestmöglich in der Planungsphase zu berücksichtigen und im weiteren Verfahren in die Abwägung einzustellen. - dem Stadtrat über das Ergebnis des Wettbewerbverfahrens zur solarenergetischen Optimierung in der Bekanntgabe der Preisgerichtsempfehlung zu berichten. Der zweiphasige Wettbewerb wurde von Dr. Goretzki vom Solarbüro für energieeffiziente Stadtplanung (www.gosol.de) solarenergetisch begleitet (SOLENOP Funkkaserne). Das Ergebnis der zweiten Phase wurde in Form eines Prüfberichtes an die Mitglieder des Preisgerichts ausgehändigt. Diese Ergebnisse wurden von Dr. Goretzki im Rahmen der Erörterungsveranstaltung zum Bebauungsplan Domagkstraße am 25.09.2003 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Rahmen des Fachforums Solarstadt München am 12.09.2003 hatte Dr. Goretzki die Möglichkeit, einem Fachpublikum die Methode der EDV- gestützten solarenergetischen Optimierung mit dem Computerprogramm GOSOL detailliert vorzuführen. Wie im Beschluss zur „Solarstadt München“ dargelegt, wird das Planungsreferat die weitere Planung bis zum Bebauungsplan der Funkkaserne solarenergetisch begleiten lassen, wobei solarenergetische Aspekte in die Abwägung Eingang finden werden. Dabei wird auch aufgezeigt, welche solarenergetischen Optimierungsmöglichkeiten es im Planungsgebiet gibt und wie sie im Einklang mit den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielvorgaben, sowie den Regeln der Wohnungsbauförderung in den Bebauungsplan mit Grünordnung einfließen können. Der bisherige Stand der SOLENOP entspricht einer Dokumentation der solarenergetischen Qualitäten der Wettbewerbsentwürfe, deswegen, aber auch wegen des geringen Detaillierungsgrades des Entwurfs ist es derzeit noch nicht sinnvoll, umfassend dem Stadtrat darüber zu berichten. In der weiteren Entwurfsarbeit bis zum Bebauungsplan werden solarenergetische Ziele zusammen mit den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielsetzungen in einem iterativen Verfahren abgestimmt, um zu einem Entwurf mit optimalen Gesamtqualitäten zu kommen. Dabei wird sich zeigen, welche Wechselwirkungen zwischen den verschiedensten Zielvorgaben auftreten und welche planerischen Lösungen zu wählen sind. Nach Abschluss der SOLENOP wird der Stadtrat ausführlich mit den Ergebnissen befasst, dann kann auch entschieden werden, ob und wie das Instrument der SOLENOP auch für andere, städtebauliche Planungen angewandt werden soll.
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 4. Mai 2007 )
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