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FAQ: Fachbegriffe zum Gebäude- und Wohnungsbestand PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von IG Domagkateliers Baugruppe   
Freitag, 31. März 2006
Beim Ausarbeiten userer Zukunftsperspektive stoßen wir immer wieder auf neue Begriffe. Einige davon zum Thema "Gebäude und Wohnungsbestand" werden hier erklärt. Quelle: Informationsseite des statistischen Amts der Landeshauptstadt München -> Link zum Original


Bruttogeschossfläche

Summe aller Geschossflächen bezogen auf die Gebäudeaußenmaße von Voll- und Teilgeschossen (incl. Wandgrund-, Versorgungs- und Erschließungsflächen).


Fertigstellungsjahr

Jahr der Ersterstellung bzw. der letzten Änderung.
Wird zukünftig als "Jahr der ersten Nutzungsaufnahme" bezeichnet.


Gebäude

Ein Gebäude - umgangssprachlich auch oft als Haus bezeichnet - ist ein nutzbares Bauwerk.
Es ist dauerhaft, kann von Menschen betreten werden und ist geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Objekten zu dienen.
Ein Gebäude besitzt nicht zwingend Wände oder einen Keller, jedoch immer ein Dach.
In der weiteren Verwendung sind Bauwerke gemeint, die keine reine Garagennutzung haben..


Gebäudealter

Berechnet durch Bezug des Fertigstellungsjahres auf das Bezugsjahr.


Garagengebäude

Gebäude mit reiner Garagennutzung.


Gebäudenutzung

Die Gebäudenutzung ist definiert nach einem differenzierten Nutzungsschlüssel. Dieser ist hierarchisch aufgebaut in 2 Nutzungsgruppen, 37 Nutzungsklassen und schließlich 135 Einzelnutzungen.


Geschoss

Eine horizontale Ebene bei Gebäuden (veraltet auch Stockwerk oder Etage).

Geschosse insgesamt = Gesamtzahl der Geschosse (incl. Teilgeschosse wie Dachgeschoss).
Hier sind keine Kellergeschosse oder reine Speicher ohne Nutzung enthalten.
Bei Tiefgaragen sind lediglich die Geschosse unter Niveau belegt, aber keine Werte für Anzahl der Geschosse insgesamt und Anzahl der Normalgeschosse vorhanden.


Geschoss unter Niveau

ein Wert > 0 taucht immer dann auf, wenn unterhalb des EG eine Nutzung vorhanden ist, also z.B. bei Tiefgaragen oder bei Kaufhäusern.


Nichtwohngebäude

Gebäude mit unter 50% Wohnnutzung.


Normalgeschoss

Normalgeschosse sind die Geschosse, die in einem Gebäude am häufigsten vorkommen. Im Normalfall sind das das EG und alle gleich großen darüber liegenden Geschosse. Im Einzelfall können aber auch Geschosse unter Niveau mit der gleichen Größe zu Normalgeschossen gehören oder das EG nicht dazu gehören (z.B. ist das EG bei einer Durchfahrt durch das Gebäude u.U. kleiner als die Normalgeschosse und zählt dann nicht als Normalgeschoss).


Nutzfläche

Nettofläche Nicht-Wohnen.


Wohneinheit

Nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume in Wohngebäuden, sonstigen Gebäuden mit Wohnraum oder Unterkünften, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen.
Hierbei ist es gleichgültig, ob in der Wohneinheit ein Haushalt oder mehrere Haushalte wohnen oder ob die Wohneinheit leersteht beziehungsweise eine Freizeitwohneinheit ist.
Mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude, die von nur einem Haushalt genutzt werden, gelten als eine Wohneinheit. Bei Wohneinheiten wird unterschieden zwischen Wohnungen und sonstigen Wohneinheiten.

Somit ist die Anzahl der Wohneinheiten insgesamt die Summe aller Wohneinheiten, also der reinen Wohnungen + der sonstigen Wohneinheiten.

Die Anzahl der Wohneinheiten Wohnheime setzt sich aus allen sonstigen Wohneinheiten zusammen. Es wurde zum besseren Verständnis als Wohneinheiten in Wohnheimen bezeichnet, weil die Wohnheime mindestens den größten Anteil der sonstigen Wohneinheiten ausmachen.

Die Anzahl Wohneinheiten ohne Sonstige kann man auch verstehen als "Anzahl der (reinen) Wohnungen".


Wohnfläche

Nettofläche mit Wohnennutzung nach II. Berechnungsverordnung (BV).


Wohngebäude

Gebäude mit mindestens 50 % Wohnnutzung.


Wohnung

Gesamtheit von einzelnen oder zusammen liegenden Räumen, die nach außen abgeschlossen, zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen, gleichgültig, ob die Räume in Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden liegen.
Einer der Räume muß stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit (eine baulich als solche vorgesehene Kochnische) sein. Zu einer Wohnung gehören ferner Wasserversorgung, Beheizbarkeit, Ausguß und Abort, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können.

Die Kennzahl "Anzahl Wohnungen" versteht alle abgeschlossenen Wohnungen ohne sonstige Wohneinheiten (z.B. in Wohnheimen).


Wohnheimgebäude

Wohnheimgebäude sind Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen. Sie dienen primär dem Wohnen und besitzen Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftsräume). Ob ein Gebäude den Wohnheimgebäuden oder den "Anstaltsgebäuden" und damit den Nichtwohngebäuden zuzuordnen ist, hängt von der primären Zweckbestimmung des Gebäudes für Wohnzwecke oder eine andere Nutzung (z. B. der Pflege, Erziehung, Erholung) ab.
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 9. September 2009 )
 
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